Obwohl Ihre Vergnügungsyacht so konzipiert ist, dass sie im Wasser bleibt, muss sie von Zeit zu Zeit auch an Land gebracht werden. Wir verfügen über einen Kran, der Boote bis zu einer Höhe von maximal 12 Metern heben kann. Ihr Boot kann im Freien oder in einer unserer überdachten Hallen gelagert werden. Von Mai bis Oktober können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeiten an Land durchführen. Während der Winterlagerung sind jedoch Wartungsarbeiten in den überdachten Hallen nur in sehr begrenztem Umfang gestattet.